Dienstleistung
Sicher durch den Winter – wir übernehmen das Räumen und Streuen Ihrer Wege, Zufahrten und Eingänge. Zuverlässig, rechtzeitig und abgestimmt auf Ihr Objekt und die Witterung.
Preishinweis
Individuell nach Fläche, Erreichbarkeit, Einsatzhäufigkeit und Anfahrt – transparentes Angebot nach kurzer Besichtigung vor Ort.
Glatte Wege und verschneite Zufahrten sind nicht nur lästig – sie stellen ein echtes Haftungsrisiko dar. Als Eigentümer oder Verwalter einer Immobilie sind Sie gesetzlich zur Verkehrssicherung verpflichtet. Wir nehmen Ihnen diese Verantwortung ab.
Unser Winterdienst ist auf frühe Einsatzzeiten ausgelegt, damit Wege und Zugänge vor dem Berufsverkehr geräumt und gestreut sind. Einsatzhäufigkeit, Streumittel und Flächen stimmen wir individuell mit Ihnen ab – für maximale Sicherheit und minimalen Aufwand auf Ihrer Seite.
Verkehrssicherungspflicht
Eigentümer und Verwalter von Immobilien sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen – in der Regel werktags ab 7:00 Uhr, sonntags und feiertags ab 8:00 oder 9:00 Uhr (je nach Gemeinde). Bei Verletzung dieser Pflicht droht Haftung bei Unfällen. Wir übernehmen diese Verantwortung vertraglich und dokumentieren unsere Einsätze auf Wunsch vollständig.Sichern Sie sich frühzeitig einen Winterdienstvertrag – am besten vor der Saison, damit alles rechtzeitig geregelt ist.
Jetzt Kontakt aufnehmen →Kombinierbar mit Gartenpflege als ganzjähriges Außenpaket – oder einzeln buchbar als reiner Winterdienst.
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